Datenschutzbeauftragter · Wissen
Kündigung des Datenschutzbeauftragten
Den Datenschutzbeauftragten zu kündigen oder abzuberufen ist an strenge Voraussetzungen gebunden.
Was Sie wissen sollten
Ein DSB genießt besonderen Kündigungsschutz – Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich. klick-web berät bei Wechsel, Abberufung und Übergabe an einen neuen DSB.
- Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 4 BDSG
- Wichtige Gründe für eine Abberufung
- Übergabe an neuen internen oder externen DSB
- Meldung der Änderung an die Aufsichtsbehörde
- Sicherstellung der Betreuung während der Übergangsphase