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Datenschutzbeauftragter · Wissen

Kündigung des Datenschutzbeauftragten

Den Datenschutzbeauftragten zu kündigen oder abzuberufen ist an strenge Voraussetzungen gebunden.

Was Sie wissen sollten

Ein DSB genießt besonderen Kündigungsschutz – Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich. klick-web berät bei Wechsel, Abberufung und Übergabe an einen neuen DSB.

  • Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 4 BDSG
  • Wichtige Gründe für eine Abberufung
  • Übergabe an neuen internen oder externen DSB
  • Meldung der Änderung an die Aufsichtsbehörde
  • Sicherstellung der Betreuung während der Übergangsphase