Datenschutzbeauftragter · Wissen
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen – freiwillig kann das auch sinnvoll sein.
Was Sie wissen sollten
Die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO betrifft nicht jedes KMU – aber viele profitieren freiwillig von einem DSB. klick-web prüft, ob bei Ihnen eine Pflicht besteht, und unterstützt bei der Benennung.
- Gesetzliche Benennungspflicht und Ausnahmen
- Freiwillige Bestellung als Wettbewerbsvorteil
- Anforderungen an Qualifikation und Unabhängigkeit
- Meldung an die Aufsichtsbehörde
- Abgrenzung interner und externer Lösung