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Datenschutzbeauftragter · Wissen

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen – freiwillig kann das auch sinnvoll sein.

Was Sie wissen sollten

Die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO betrifft nicht jedes KMU – aber viele profitieren freiwillig von einem DSB. klick-web prüft, ob bei Ihnen eine Pflicht besteht, und unterstützt bei der Benennung.

  • Gesetzliche Benennungspflicht und Ausnahmen
  • Freiwillige Bestellung als Wettbewerbsvorteil
  • Anforderungen an Qualifikation und Unabhängigkeit
  • Meldung an die Aufsichtsbehörde
  • Abgrenzung interner und externer Lösung