DSGVO · Wissen
Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei risikoreichen Verarbeitungen prüft die DSFA vorab, welche Gefahren für Betroffene entstehen können.
Was Sie wissen sollten
Nicht jede Verarbeitung braucht eine DSFA – aber wenn doch, muss sie fundiert sein. klick-web führt Sie durch Screening, Risikobewertung und Maßnahmenableitung – dokumentiert und nachvollziehbar im DMS.
- Wann eine DSFA gesetzlich vorgeschrieben ist
- Blacklists und Whitelists der Aufsichtsbehörden
- Methodische Risikoanalyse für KMU
- Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Konsultation der Aufsichtsbehörde bei hohem Restrisiko