DSGVO · Wissen
Informationspflichten
Betroffene haben ein Recht zu erfahren, wer ihre Daten verarbeitet, warum und wie lange.
Was Sie wissen sollten
Art. 13 und 14 DSGVO regeln, welche Informationen Sie Betroffenen bereitstellen müssen – bei Erhebung direkt oder aus anderen Quellen. klick-web erstellt verständliche Datenschutzhinweise und hält sie aktuell.
- Pflichtinhalte der Datenschutzerklärung
- Unterscheidung Erst- und Weiterverarbeitung
- Informationspflichten gegenüber Mitarbeitenden
- Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit bei Bedarf
- Regelmäßige Überprüfung bei Prozessänderungen