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Beschäftigtendatenschutz

Mitarbeiterdaten sind besonders schützenswert – der Beschäftigtendatenschutz regelt Erhebung, Nutzung und Löschung.

Was Sie wissen sollten

§ 26 BDSG und die DSGVO setzen enge Grenzen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. klick-web entwickelt mit Ihnen Richtlinien, Verarbeitungsverzeichnisse und Prozesse für den Personalbereich.

  • Zulässige Zwecke der Mitarbeiterdatenverarbeitung
  • Einwilligungen im Arbeitsverhältnis richtig einordnen
  • Trennung von Personal- und Betriebsdaten
  • Informationspflichten bei Einstellung und Austritt
  • Dokumentation im klick-web DMS