Unternehmen · Wissen
Beschäftigtendatenschutz
Mitarbeiterdaten sind besonders schützenswert – der Beschäftigtendatenschutz regelt Erhebung, Nutzung und Löschung.
Was Sie wissen sollten
§ 26 BDSG und die DSGVO setzen enge Grenzen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. klick-web entwickelt mit Ihnen Richtlinien, Verarbeitungsverzeichnisse und Prozesse für den Personalbereich.
- Zulässige Zwecke der Mitarbeiterdatenverarbeitung
- Einwilligungen im Arbeitsverhältnis richtig einordnen
- Trennung von Personal- und Betriebsdaten
- Informationspflichten bei Einstellung und Austritt
- Dokumentation im klick-web DMS